Tierheilpraktiker und gesetzliche Regelungen in Deutschland Vgl. auch Infos zur Gesetzeslage für Heilpraktiker unter: www.heilpraktiker-beruf.de
Da die Ausübung der Heilkunde bei Tieren (Tierheilpraktiker) keinem Erlaubnisvorbehalt unterliegt und somit ohne behördliche Genehmigung ausgeübt werden kann, darf jeder im gesetzlich erlaubten Rahmen berufs- und gewerbsmäßig Tiere behandeln.
Ein entsprechendes Können und Wissen wird jedoch vorausgesetzt.
Im Gegensatz zum Beruf des Heilpraktikers (Humanmedizin) gibt es für Tierheilpraktiker somit keine Vorschrift zur Ablegung einer amtlichen Prüfung beim Gesundheitsamt.