Startseite
KOSTENLOSEN STUDIENKATALOG ANFORDERN

Tierheilpraktiker und gesetzliche Regelungen

Tierheilpraktiker und gesetzliche Regelungen in Deutschland
Vgl. auch Infos zur Gesetzeslage für Heilpraktiker unter: www.heilpraktiker-beruf.de

Da die Ausübung der Heilkunde bei Tieren (Tierheilpraktiker) keinem Erlaubnisvorbehalt unterliegt und somit ohne behördliche Genehmigung ausgeübt werden kann, darf jeder im gesetzlich erlaubten Rahmen berufs- und gewerbsmäßig Tiere behandeln.

Ein entsprechendes Können und Wissen wird jedoch vorausgesetzt.

Im Gegensatz zum Beruf des Heilpraktikers (Humanmedizin) gibt es für Tierheilpraktiker somit keine Vorschrift zur Ablegung einer amtlichen Prüfung beim Gesundheitsamt.



Nach oben

Aufgaben und Tätigkeiten der Tierheilpraktiker / Ausbildungsmöglichkeiten zum Tierheilpraktiker

Aufgaben und Tätigkeiten der Tierheilpraktiker Tierheilpraktiker und gesetzliche Regelungen Ausbildungsmöglichkeiten zum Tierheilpraktiker Berufsaussichten für Tierheilpraktiker Möglichkeiten der Tierheilpraktikerausbildung Empfehlenswerte Literatur für Tierheilpraktiker Die Behandlungsverfahren der Tierheilpraktiker Links Impressum Tierheilpraktiker und Heilpraktiker Prüfung